AGB


I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Ute Brandau (im folgenden Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge. 

Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber / die Auftraggeberin Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin zustande.  

Weitere Zusatzleistungen der Fotografin wie Bildbearbeitung, Speicherung oder Laborarbeiten werden individuell vereinbart. 

 
 II. Urheberrecht
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Bei nicht privater Verwertung / Veröffentlichung der Lichtbilder muss die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheberin des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
III. Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung und Weitergabe von Lichtbildern und Bearbeitungen, die nicht nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers / der Auftraggeberin bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gestattet.
Hat die Fotografin dem Auftraggeber / der Auftraggeberin Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten liegen beim Auftraggeber / der Auftraggeberin. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird, falls nicht anders vereinbart, ein Honorar inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin gerät in Verzug, wenn fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung begleichen sind. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
Hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber / die Auftraggeberin während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er / sie die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
V. Nebenpflichten
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin versichert, dass er / sie an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber / die Auftraggeberin.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Fotografin bestätigt worden sind.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers / der Auftraggeberin können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII Persöhnlichkeitsrechte
Die Fotografin ist verpflichtet, vor Veröffentlichung von Fotografien, zB zu Werbezwecken oder Mustermappen, eine schriftliche Erlaubnis beim Auftraggeber / der Auftraggeberin einzuholen.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

 
 IX. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der Fotografin ist in jedem Fall auf maximal die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
Die Fotografin verwahrt Originale und Dateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Originale und Dateien nach 5 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber / die Auftraggeberin und bietet ihm / ihr die Dateien zum Kauf an. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner / die Vertragspartnerin nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart. 
Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand 01.07.06